Studio

Mein persönliches Studio in dem ich mich tattoowiere und pierce, mein Wissen teile und Aufklärung betreibe.

„Dein Körper verdient einen Ort mit Verantwortung.“

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Angebote

Studiohygiene

Hygiene ist kein Extra – sondern Standard.

Rechtliche Grundlagen & Pflicht-Dokumentation

  1. Hygiene-Plan: schriftlicher, aktuell gehaltener Hygieneplan ist gesetzliche vorgeschrieben. Dokumentation von allen Abläufen von Reinigung, Sterilisation bis Abfall-Entsorgung.
  2. Infektionsschutzgesetz & Normen: Tattoowieren/Piercen ist klar invasiv und erfordert strenge Maßnahmen.
  3. Hygiene-Sachkunde & Fortbildungen: Hygiene-Sachkunde-Schulung für Betreiber und Mitarbeiter

Räumlichkeiten
Aufbau & Gestaltung

  1. Separate Behandlungsräume: Behandlungsbereich abgetrennt von Warte- und Empfangsbereich.
  2. Desinfizierbare Oberflächen: Böden, Wände und Möbel. Keine Polstermöbel, Stofftapeten. Vorhänge o. Ä.
  3. Sanitäre Ausstattung: Händewasch-Station, desinfizierende Händewaschseife, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandtücher, TrittAbfallbehäler, Kunden-WC
  4. Belüftung & Licht: gute Beleuchtung am Arbeitsplatz, Belüftung/Klimatisierung zur Vermeidung von Aerosolen.

Ausstattung & Geräte

  1. Arbeitsplätze: Liege, höhenverstellbar, leicht zu reinigen
  2. Sterilisations-Equipment: Autoklav Klasse B, Ultraschallreiniger
  3. Desinfektionsmittel: Flächen-, Haut- und Händedesinfektionsmittel
  4. Verbrauchs-/Material: sterile Einmalnadeln, Einmalhandschuhe, Farbtöpfe, Spachtel, Papiertücher, Barrierefolie, sterile Instrumente
  5. Schutzausrüstung: Mundschutz

 

Reinigungs- & Sterilisationsabläufe

  1. Instrumentenaufbereitung – Ablauf: nach dem Einsatz > Grob-Reinigung > Desinfektion > Ultraschallreinigung > Trocknung > Sterilisation > Lagerung
  2. Flächen & Oberflächen: tägliche, sowie vor und nach jedem Kunden reinigen und desinfizieren
  3. Abfallmanagement: Sharps-Container für scharfe/spitze Gegenstände, gekennzeichnete Behälter für kontaminierte Materialien

Personal & Verhalten

  1. Kleidung & Körperhygiene: waschbare Arbeitskleidung, keine Ringe/Armbänder, kurze/natürliche Nägel, lange Haare gezopft
  2. Handschuhe & Wechsel: Einmalhandschuhe bei jedem Kunden und Unterbrechung wecheln
  3. Beratung & Aufklärung: ausführliche, mündliche sowie schriftliche Aufklärung zu Risiken und Nachsorge

Grober Ablauf

  1. Vorbereitung: Hände waschen und desinfizieren; Flächen vorbereiten und abdecken; steriles Material zurechtlegen
  2. Durchführung: Haut desinfizieren, Material auspacken, während des gesamten Prozesses Handschuhe tragen; beim Piercen erst direkt vor dem Stich sterile Handschuhe anziehen
  3. Nachsorge: Wunden abdecken, ggf. Fragen klären, Nachsorge-Paket mit Pflegehinweisen

Viele Tattoos haben eine bestimmte Bedeutung:

2025 ließ Jimmy-Dean Laubinger (aka Jers.tattoos) ganz Deutschland an seinem Stammzellspendetattoo teilhaben.

Über 260 Studios verewigten am 20.09.2025 bei über 1000 Kunden das TwinWin-Motiv.

Die freiwilligen Spenden an diesem Tage sprengten jede Erwartung.

2013 rief Amy Bleubel das Projekt Semikolon ins Leben.

Das Satzzeichen steht für eine längere Pause im Satz, der aber danach weiter geht.

Menschen, die eine mentale Erkrankung überstanden haben, tragen dieses Symbol, als Zeichen, dass sie die schweren Zeiten überwunden und sich für das Leben entschieden haben.

2003 präsentierte der Verein „Junge Helfen“ mit ihrer Kampagne „Opt.ink“ das Organspendetattoo.

Bezeichnungen und Körperstelle

Jedes Piercing hat eine bestimmte Bezeichnung und die dazugehörige Körperstelle.

Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, klicke oben auf „Piercing“.

Der Vorgang beim Piercen verläuft steril:

  • medizinische Händewaschung und Desinfektion
  • sterile Handschuhen
  • Mundschutz
  • steriler Schmuck
  • steriles Werkzeug

Piercings sollten niemals geschossen werden:

  • unhygienisch (keine Hygienebescheinigung vom Gesundheitsamt nötig), lediglich Auflage zur Einhaltung der Standards
  • stumpfes Trauma
  • unkontrolliert
  • unprofessionell

Warum Piercer auch Kinder U16 behandeln sollten, die freiwillig und selbstbestimmt den Wunsch nach gesellschaftlich anerkannten „Ohrlöchern“ (Lobe/s) äußern (meine Meinung):

  • kein Gesetz dagegen
  • Eltern tun es trotzdem
  • Juweliere:
  • Fehlbehandlung (Schießen)
  • mangelnde bis keine Beratung oder Nachsorge
  • unhygienischer Vorgang
  • falscher Erstschmuck

PFLEGE

Das richtige Pflegemittel:

  • Prontolind (mein persönlicher Favorit)
  • H2Ocean
  • After Inked
  • Tattoo Goo
  • NeilMed

Falsche Produkte für die Pflege:

Alkoholhaltige Wunddesinfektionsmittel, weil diese bei Daueranwendung die Haut austrocknet, was die Abheilung negativ beeinflusst.

  • Octenisept
  • Hansaplast Wundspray
  • Tyrosur

Wissenswertes

§ StGB

§223 Körperverletzung

Ein Tattoo/Piercing erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung. Eine Straflosigkeit ergibt sich nur, wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt.

Damit so eine Erklärung rechtlich wirksam ist, sollte sie mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Personendaten
  • Erklärung des Eingriffs
  • Risiken & Aufklärung
  • Bewusstseins- und Gesundheitszustand
  • Unterzeichnung
  • Datum & Ort
  • Datenschutz & Verarbeitung

§ TätoV

Die Tätowiermittel-Verordnung gehört dem Verbraucherschutzrecht an und regelt, welche Farbstoffe und chemischen Substanzen in Tattoo-Farben verwendet werden dürfen oder verboten sind.

§ LFGB

Tattoo-Farben und Tätowiermittel unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und dürfen die Gesundheit nicht schädigen.

Motivverbote

§86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen:

Das Stechen oder öffentliche Zeigen bestimmter verbotener Symbole (z.B. Hakenkreuz) kann strafbar sein.

Berufsausübung

Derzeit gibt es keine staatliche gesetzliche Berufszulassung/-ausbildung für Tattoowierer/Piercer.

Gewerbeanmeldung und Erlaubnis vom Gesundheitsamt sind ausreichend.

Sonderbereiche

Öffenetlicher Dienst & Beamte

Einige Rechtsvorschriften ermöglichen es Arbeitgebern/Behörden sichtbare Tattoos/Piercings; im Dienstbetrieb, nicht im Privatleben; zu verbieten oder einzuschränken.

Minderjährige

Dürfen nur tattoowiert/gepierct werden mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder Vormund.

§ IfSG

Wird das Infektionsschutzgesetz missachtet kann es zu amtlichen Maßnahmen, Bußgeldern oder Ermittlungen kommen.

Tattoowierung/Piercen wird aus Sicht der Behörden als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit eingestuft, weil es:

  • die Hautbarriere durchdringt
  • direkt Infektionsrisiken schafft
  • hygienische Anforderungen erfordert

Verbot von Privat

Es gibt KEIN Gesetz, das besagt, dass nur gewerbliche Studiobereiter tattoowieren/piercen dürfen.

Es muss jedoch unter hygienisch einwandfreien Bedingungen stattfinden.

Das Gesundheits-, Ordnungs- und/oder Gewerbeamt haben das Recht die Unterlassung der Tätigkeit zu fordern.

Ebenso das Recht Bußgelder zu verhängen.

Bei Anzeige durch Dritte kann eine strafrechtliche Verfolgung/Verurteilung folgen.

Gesundheitsamt

Gibt Hygienestandards vor und überwacht deren Einhaltung.

Standards als Landes-Hygieneverordnungen oder Normen wie DIN EN 17169.

Sie fordern:

  • Hygiene- und Infektionschutzkonzepte
  • ggf. Sachkundenachweis
  • angemeldete Räumlichkeiten

Ordnungsamt

  • „unerlaubte gewerbliche Tätigkeit“, wenn ohne Gewerbe Personen regelmäßig tattoowiert oder gepierct werden
  • Tätigkeit mit Körperkontakt: Prüfung der hygienischen Voraussetzungen, Gefährdung des Infektionsschutzgesetz

Arztmeldungen

Beim Arztbesuch aufgrund von Komplikationen mit einem neuen Tattoo/Piercing, ist Dein Arzt verpflichtet dies Deiner Krankenkasse zu melden.

Diese haben dann das Recht die Kostenübernahme von Behandlungen abzulehnen.